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Sollte das von Ihnen gewünschte Datum bereits ausgebucht sein, kann sich eine direkte Anfrage lohnen.

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Schröder´s Hotelpension Willingen 

Allgemeine Geschäfts- und Reservierungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schröder´s Hotelpension Willingen 
Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen:

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden von Schröder´s Hotelpension  schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Besteller telefonisch eine Zusage. Sollte die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widerspricht.

1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

2. An- und Abreise

2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 12.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.

2.1 a Late Check nach Absprache ist auch ein kostenloser Late Check möglich. Wenn Sie nicht mehr auf dem Zimmer bleiben können ist die Kofferaufbewahrung und das Duschen in unserem Saunabereich möglich.
Bei einem Aufenthalt  von 1 Übernachtung sind die Zimmer pünktlich um 11:00 Uhr zu räumen. bei einem späteren Check-out wird eine Late Check-Gebühr von 20,00 € fällig .  

2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen.

3. Leistungen

3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Die Leistung des Hotels endet mit dem Frühstück am Abreisetag. Bei Buchung von einer Ferienwohnung ist keine Verpflegung enthalten. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine gebuchte Mahlzeit, z.B. das Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.

3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.

3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens Schröders Hotelpension entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.

4. Zahlung

4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. Schröders Hotelpension ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. Schröders Hotelpension darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebenden Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines von Schröder Hotelpension akzeptierten Kreditkartenunternehmens anfordern.

4.2 Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist Schröders Hotelpension berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechnungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt Schröder Hotelpension vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Hotel, von dem Rechnungsempfänger, eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

4.4 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist Schröders Hotelpension in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber.

4.5 Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten von Schröders Hotelpension maßgeblich. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 80% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung vier Wochen vor Ankunft der Gruppe bei Schröders Hotelpension  eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird. Bei Gruppenreservierungen behält sich das Hotel vor, das Kontingent der nicht in Anspruch genommen Zimmer zu verringern und/oder den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 75% der vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden.

4.6 Die Sonderpreise der einzelnen Angebote gelten nur für Direktbucher, Online Buchungssysteme sind ausgeschlossen.

5. Stornobedingungen:

Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, und Arrangements werden in Rechnung gestellt:

5.1 Für Gruppenreservierungen:

a) Bis 6 Wochen vor Ankunft, keine Kosten.

b) Bis 4 Wochen vor Anreise, 50% der vereinbarten Leistungen.

c) Bei weniger als 4 Wochen vor Anreise, 80% der vereinbarten Leistungen.

Das Hotel bezeichnet eine Reservierung als Gruppenreservierung bei einer Personenzahl ab 5 Personen.

5.2 Für Einzelreservierungen:

a) Bis 4 Wochen vor Ankunft, kostenfrei

b) Bis 28 Tage vor Anreise (nach 12.00 Uhr), 80% der vereinbarten Leistungen.

Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 100% des Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die vorstehenden Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung des stornierten Zimmers bzw. Weiterberechnung der Leistung erzielt wurde.

5.3 Bei vorzeitiger Abreise des Gastes werden 100% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.

5.4 Ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Vermieters innerhalb der angegebenen Stornofristen 5.1a und 5.2 b, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

6. Haftung:

6.1 Der Gast haften gegenüber Schröder Hotelpension für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

6.2 Schröders Hotelpension haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Schröders Hotelpension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Schröders Hotelpension haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.000,00 €); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 750,00 €, es sei denn, Schröders Hotelpension oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden Schröders Hotelpension, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben.

6.4 Bringt der Gast ein Kfz oder Rad mit und wird dies auf einem von Schröders Hotelpension bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von Schröders Hotelpension auf die Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.

7. Kündigung

7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht Schröders Hotelpension ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat Schröders Hotelpension begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann Schröders Hotelpension das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

8. Sonstiges

8.1 Tiere können in Schröders Hotelpension nicht aufgenommen werden. Die Beherbergung eines Tieres durch den Gast berechtigt Schröder Hotelpension ebenfalls zur Kündigung. In diesen Fällen steht dem Hotel ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu.

8.2 Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

8.3 Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

8.4 Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes, durch Schröder´s Hotelpension, ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

8.5 Das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Gemeinschaftsräumen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

9. Allgemeines

9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

9.2 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

9.3 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.

9.4 Im übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand Korbach